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Personal Training Basel
näher kennenzulernen.

1. Allgemeine Bestimmungen

Personal Training Basel erbringt Dienstleistungen im Bereich des Fitnesstrainings. Die Leistungen von Personal Training Basel dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.



2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen

Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen sowie ein ParQ- Formular sind gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und zu informieren, falls sich etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden eine ärztliche Untersuchung verlangen. Als Personal Trainer unterstellen wir uns der Schweigepflicht.



3. Haftung und Versicherung

Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden. Damit zusammenhängende Forderungen können bei Personal Training Basel nicht geltend gemacht werden.



4. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zumTraining erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei Personal Training Basel. Mit der Anmeldung und der Unterzeichnung des Fragebogens erkennt der Teilnehmer diese AGB an.



5. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei einem Abonnement wird der vollständige Betrag 30 Tage nach Antritt des 1. Trainings bezahlt. Als Variante kann eine Teilbezahlung des Abonnements in zwei Raten gewählt werden. Hierbei kann die erste Rate 10 Tage nach Antritt des 1. Trainings überwiesen oder bar bezahlt werden. Die zweite Rate erfolgt 30 Tage nach Antritt des 1. Trainings.
Bei Einzeltrainings und Tests muss am Trainings-/ Testtag bar bezahlt werden.



6. Abmeldungen von Terminen

Der Kunde hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings von diesem kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich, das heisst, unabhängig von der Teilnahme am Personal Training ist der volle Trainingsbetrag an Personal Training Basel zu entrichten. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person abgetreten werden.



7. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall

Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr eingelöst werden, besteht die Möglichkeit, nach vorweisen eines Arztzeugnisses, dieses später einzulösen oder an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Trainings oder Abonnements rückerstattet.



8. Gerichtsstand

Basel ist ausschliesslicher Gerichtsstand.

Personal Training Basel - Sarah Hänggi


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